Erfolgsaussichten

  • Implantatgetragener Zahnersatz hat eine Lebensdauer vergleichbar mit konventionellem Zahnersatz.
  • Durch Implantate kann die Lebensdauer von Zahnersatz verlängert werden.
  • Implantatgetragener Zahnersatz verursacht weniger Folgekosten als konventioneller Zahnersatz.
  • Nach 10 Jahren (so zahlreiche Studien) ist ca. 90 % des implantatgetragenen Zahnersatzes voll funktionstüchtig.

Die langfristige Haltbarkeit von implantatgetragenem Zahnersatzhängt von mehreren Faktoren ab:

  • Art der implantatprothetischen Versorgung
  • Anzahl der vorhandenen Implantate und Restzähne
  • korrekte Durchführung der Befundung, Diagnostik, Planung und Operation
  • Erfahrungen des Operateurs und des mit der Prothetik beauftragten Zahnarztes/Zahntechnikers
  • Hygieneverhalten des Patienten
  • Passgenauigkeit des angefertigten Zahnersatzes
  • Allgemeingesundheitszustand des Patienten
  • regelmäßig durchgeführte, professionelle Hygienemaßnahmen und Kontrollen
  • Art der verwendeten Implantatsysteme
  • individuelle Risikobehaftung der jeweiligen Behandlungssituation

Inzwischen haben sich zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen mit der Überlebensrate von implantatgetragenen, prothetischen Versorgungen beschäftigt.

Als Resümee kann festgehalten werden, dass implantatgetragene Prothetik in ihrer Lebensdauer mit konventioneller Zahnprothetik zumindest vergleichbar ist, in gewissen Situationen sogar eine Überlegenheit aufweist.

Fest steht auch, dass die Überlebensdauer von herausnehmbarem Zahnersatz mit zusätzlichen Implantatverankerungen meistens erheblich verlängert wird, Reparaturen und Unterfütterungen wesentlich seltener anfallen.

Eine wissenschaftliche Studie der Universität Frankfurt belegt, dass bei einer typischen Freiendsituation (verkürzte Zahnreihe) implantat-getragener Zahnersatz zwar in der Erstanschaffung wesentlich teurer ist als die herausnehmbare, nicht implantatgetragene, prothetische Versorgungsform, langfristig jedoch die wirtschaftlichere Lösung darstellt, da Folgekosten für Reparaturen, Unterfütterungen, Anpassungen und dergleichen in der Regel nicht erforderlich werden.

Nicht nur bei dieser Situation ist zu beachten, dass die implantatgetragene Versorgungsform als festsitzende Lösung die wesentlich höhere Lebensqualität bietet.

Allerdings soll hier auch nicht verheimlicht werden, dass angesichts des höheren Aufwandes für Implantate, Zubehörteile, Materialien, chirurgische Instrumentarien und für die wesentlich höheren zahntechnischen Kosten der finanzielle Gesamtaufwand für die Behandlung im Vergleich zur konventionellen Therapie in den meisten Fällen deutlich erhöht ist.

Betrachtet man Rechnungen für implantatprothetische Leistungen, lässt sich festhalten, dass die vom Zahnarzt vorfinanzierten Fremdkosten für Implantate, Materialien und Zahntechnik in den meisten Fällen 60 bis 80% (!) der Gesamtkosten ausmachen.

Der behandelnde Zahnarzt ist im Rahmen seiner Aufklärungspflicht gehalten, über die Kosten der geplanten Behandlung sowie über alle möglichen alternativen Versorgungsformen aufzuklären.

Auch bei der Darstellung der alternativen Versorgungsmöglichkeiten sind auf die dabei entstehenden Kosten hinzuweisen (wirtschaftliche Beratungspflicht).