Die Zahnklinik Jung ist seit Februar 2007 als private Krankenanstalt nach § 30 GewO konzessioniert. Sie unterliegt somit einer Reihe von kontrollierenden Rechtsverordnungen, wie zum Beispiel der regelmäßigen Überprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt.
Neben unseren eigenen Bemühungen um die Einhaltung hoher Standards, gibt die Kontrolle durch öffentliche Behörden unseren Patienten so eine zusätzliche Sicherheit.
Was zeichnet eine private Krankenanstalt nach § 30 GewO aus
- der ambulante Bereich beinhaltet Vor- und Nachsorge, Verwaltung etc.
- der OP-Bereich muß insbesondere einen sogenannten Reinraum mit Hygieneklimaanlage aufweisen und es muß eine Trennung zwischen septischen und aseptischen Bereichen geben
- der Stationsbereich dient der Versorgung und Überwachung der Patienten, wobei auch die klinische Betreuung über Nacht gewährleistet ist



